| |
Adenauers »Handstreich«
von Hans-Jürgen Mahlitz
|
|
Der Bundeskanzler war „not amused“: Seit einem
halben Jahr war er nun schon im Amt, durfte trotz eingeschränkter Souveränität
des noch jungen Staates an mancherlei eindrucksvollem Staats- und sonstigem Akt
teilnehmen – und musste sich bei solchen Anlässen höchst unpassendes
karnevalistisches Liedgut anhören. Konrad Adenauers Bundesrepublik mangelte es
nämlich an einer eigenen Hymne.
Durfte Schillers „Freude, schöner Götterfunken“
nach Beethovens Noten noch als würdiger Hymnenersatz gelten, so sträubten sich
nicht nur dem Gründungskanzler die Nackenhaare, als US-Musiker ihn mit „Heidewitzka,
Herr Kapitän“ begrüßten (unpassend nicht nur, weil Adenauer für die tägliche
Heimfahrt nach Rhöndorf nicht das besungene „Müllemer Böötche“, sondern die
Rheinfähre Godesberg-Niederdollendorf nutzte).
Als dann die Besucher eines deutsch-belgischen
Fußballspiels (kein offizielles Länderspiel; das erste nach dem Krieg fand erst
am 22. November 1950 statt, Gegner war die Schweiz) mit „Wir sind die
Eingeborenen von Trizonesien“ beglückt wurden, reichte es dem Regierungschef des
Staates, der aus „Trizonesien“, also den drei westlichen Besatzungszonen,
hervorgegangen war: Eine Hymne musste her, und für Adenauer konnte das nur
Hoffmann von Fallerslebens „Lied der Deutschen“ zur Musik von Haydn sein.
Die Sache hatte einen Haken. Zuständig für
Staatssymbole aller Art war nicht der Kanzler, sondern der Präsident. Und
Theodor Heuss lehnte das „Lied der Deutschen“ strikt ab; sein Kriterium war
offensichtlich die gezielte Falschinterpretation der ersten Strophe durch die
Nationalsozialisten. Er hatte sogar eine Neudichtung in Auftrag gegeben, doch
fand die von Hermann Reutter vertonte Hymne des Bremer Kirchenlieddichters
Rudolf Alexander Schröder keinen Anklang.
Die Hinhaltetaktik des schwäbischen Schöngeistes
ließ die rheinische Frohnatur Adenauer auf eine List verfallen. Am 18. April
1950 hatte er seinen ersten offiziellen Besuch in Berlin zu absolvieren, mit
einer großen Kundgebung im Titania-Palast. Der Kanzler ließ Zettel mit dem Text
der dritten Strophe des Deutschlandlieds auslegen und rief zum Schluss der
Veranstaltung die Teilnehmer zum Singen auf. Die meisten erhoben sich von den
Plätzen und stimmten „Einigkeit und Recht und Freiheit“ an, manche allerdings
auch „Deutschland, Deutschland über alles“. Die drei westalliierten
Stadtkommandanten aber blieben demonstrativ sitzen, verfolgten schweigend den
Gesang und leiteten massive diplomatische Aktivitäten gegen Adenauers
„Handstreich“ ein.
Der aber verstand es, sich nicht nur gegen
Bedenkenträger aus London, Paris und der Berliner SPD durchzusetzen, sondern
auch gegenüber Heuss. Zwei Jahre nach diesem denkwürdigen 18. April 1950 gab der
Präsident seinen Widerstand endgültig auf. In Form eines im amtlichen Bulletin
veröffentlichten Briefwechsels zwischen Adenauer und Heuss wurde das „Lied der Deutschen“ offiziell zur Nationalhymne erklärt – mit dem vom Kanzler angeregten
Zusatz „Bei staatlichen Anlässen soll die dritte Strophe gesungen werden“.
|