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Im Dienste von Staat und Volksgesundheit
Schon seine Vorgänger hatten das Apothekenwesen gefördert, aber Friedrich der Große setzte neue Akzente
von Jürgen W. Schmidt
König Friedrich der Große war ein Regent, der
umfassend volks-, aber auch betriebswirtschaftlich denken konnte. Sein Vater,
der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I., dem das wirtschaftliche Gedeihen
Preußens gleichfalls sehr am Herzen lag, hatte auf dem Gebiet des
Apothekenwesens bereits zweckmäßige, fruchtbringende Regelungen getroffen. So
wurde in dem zu dessen Regierungszeit erlassenen „Allgemeinen und neu
geschärften Medicinal-Edict“ von 1725 erstmalig im deutschsprachigen Raum eine
wissenschaftliche Ausbildung und amtliche Prüfung für die Apotheker zumindest
der größeren Städte Preußens vorgeschrieben. Preußen wurde dadurch weltweit zum
Initiator eines wissenschaftlichen Studiums der Pharmazie. Bereits am 12.
Februar 1698, also noch zur Regierungszeit von Friedrichs des Großen Großvater
Kurfürst Friedrich III., dem späteren König Friedrich I. in Preußen, war unter
dem Titel „Dispensatorium Brandenburgicum oder Vorschrift wie gemäß in den
Provinzen der Grafschaft Brandenburg Medikamente zu bereiten sind“ ein
mustergültiges pharmazeutisches Handbuch erschienen. Darin waren rund 1000
wesentliche Arzneimittel (davon 906 Mischungen) erfasst und übersichtlich in
ihrer Zusammensetzung und Anwendung aufgeführt, was der Entlastung gerade der
kleineren Apotheken in Preußen und damit dem Nutzen des „gemeinen Mannes“ dienen
sollte.
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Titelblatt des »Medicinal-Edict«
von 1725,
das die Einteilung in Apotheker Erster und Zweiter Klasse vorschrieb.
(zum Lesen das Titelbild anklicken!) |
Mit dem „Neu geschärften und von Sr. Kgl.
Majestät in Preußen gnädig revidierten Hof-Apotheken-Reglement“ vom 23. November
1763 konnte König Friedrich II. folglich auf wichtige Vorleistungen seines
Vaters und Großvaters aufbauen. Das Verdienst Friedrichs des Großen bestand vor
allem darin, nicht nur wie seine Vorgänger wichtige Forderungen an das
Apothekenwesen in Preußen zu dekretieren, sondern durch eine fördernde und
kontrollierende, volkswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeit in allen mittleren
und kleinen Städten Preußens Apotheken zu etablieren. Dies kam nämlich nicht nur
der Gesundheit der dortigen Stadtbewohner zugute, sondern auch der umwohnenden
Landbevölkerung. Dass König Friedrich wirtschaftlich zu denken verstand und
Nutzen aus jener Tätigkeit sowohl für den Staat wie für den einzelnen Apotheker,
aber auch für die gesamte Bevölkerung Preußens in pharmazeutischer Hinsicht
schlagen wollte, soll anhand dreier Beispiele aus der Mark Brandenburg belegt
werden.
„Es ist allhier zu Oranienburg noch niemalen eine
Apotheke geweßen“, mit diesen Worten begann ein Gesuch des aus Oranienburg
gebürtigen Apothekers Johann Friedrich Patze an den König. Er wolle deshalb in
der nahe Berlin gelegenen Kleinstadt eine Apotheke „etablieren“. Patze hatte den
Apothekerberuf acht Jahre lang erlernt und bat geschäftstüchtig darum, neben
seiner Apotheke auch eine „Materialwarenhandlung“ betreiben zu dürfen. König
Friedrich ließ unverzüglich durch seine Beamten sowohl die Notwendigkeit einer
Apotheke in Oranienburg wie auch den Umstand prüfen, ob durch den Betrieb einer
„Materialwarenhandlung“ in Oranienburg etwa die dortigen Kaufleute in ihren
Geschäften Abbruch erleiden können. Danach musste Patze, weil er „im Ausland“
die Apothekenkunst erlernt hatte, sich vor dem zuständigen „Collegio Medico“ in
Berlin der amtlichen, im Dekret von 1725 vorgeschriebenen Prüfung unterziehen
und durfte sich nach bestandener Prüfung stolz „Pharmazie-Candidatus“ nennen.
Nun erhielt Patze 1753 das erstrebte Apotheken-Privileg für Oranienburg, in dem
ihm der König zusicherte, die einzige für Oranienburg zugelassene Apotheke
betreiben zu dürfen. Damit sich der Apotheker aber mangels Konkurrenz nicht etwa
gehen ließ, wurde er in jenem Privileg zugleich verpflichtet eine
„rechtschaffene“ Apotheke anzulegen und stets „tüchtige und frische“ Medikamente
im Vorrat zu haben. Damit auch die Staatskasse etwas profitierte, musste Patze
zehn Taler für die Ausstellung des Dokuments berappen und der Oranienburger
Stadtphysikus (Amtsarzt) erhielt den Auftrag, regelmäßig den Zustand der neuen
Oranienburger Apotheke zu überprüfen.
Über die Notwendigkeit eines „Apothekenmonopols“
in preußischen Kleinstädten hatte der damals noch junge König Friedrich bereits
1747 ausführlich nachgedacht, als der Apotheker Heller für seine ererbte
Apotheke in Lenzen an der Elbe um die Gewährung desselben bat. Der König
erkannte in seinen recht modern anmutenden Überlegungen durchaus an, dass die
Erteilung eines Monopols immer Schäden infolge mangelnder Konkurrenz hervorrufen
könne, andererseits aber in Kleinstädten mit 800 bis 2000 Einwohnern nicht zwei
Apotheken nebeneinander bestehen können.
Umsichtig reagierte der König auch im Falle des
Apothekers Prätorius aus der Kleinstadt Grabow im benachbarten Mecklenburg, der
reichlich 25 Jahre später die Absicht äußerte, aus wirtschaftlichen Gründen nach
Preußen überzusiedeln. Prätorius wollte sich im bisher apothekenlosen
Kleinstädtchen Putlitz als Apotheker niederlassen. König Friedrich gewährte ihm
1774 sehr gern diese Bitte und förderte ihn nicht nur mit der zeitweiligen
Befreiung von gewissen Steuern, sondern subsidierte sogar dessen Zuzug mit
finanziellen Mitteln. Der volkswirtschaftlich denkende König wusste genau, dass
diese Subsidien aus der Staatskasse gut angelegt waren, lockte er doch damit
einen bemittelten Neubürger in seine Lande, förderte dadurch das
Gesundheitswesen und gewann für die Zukunft nach Ablauf der dreijährigen
Steuerbefreiung einen neuen, guten Steuerzahler. Nicht erlassen wurde Prätorius
natürlich die für Apotheker in Preußen obligatorische Prüfung vor dem „Collegio
Medico“ über seine pharmazeutischen Fachkenntnisse. Als guter Preuße starb der
frühere Mecklenburger Untertan Christian Prätorius 1808 im Alter von 74 Jahren
in Putlitz, nachdem er neben seiner Tätigkeit als Apotheker sogar lange Jahre
als Bürgermeister jener Kleinstadt in der Prignitz gewirkt hatte.
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