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Ein Blick zurück nach vorne

Ohne Rückbesinnung auf die Wurzeln in der »verlorenen Heimat« fehlt ein Stück der deutschen Identität
von Wolfgang Thüne

Heimat- oder Volksfeste erfreuen sich überall in Deutschland wieder allgemeiner Beliebtheit. Es ist „in“ und „schick“, sich zu seiner Herkunft samt Mundart zu bekennen und fröhliche Heimatlieder zu singen. Insbesondere Politiker nutzen solche Gelegenheiten, um sich dem Volk zu zeigen und Volksnähe zur Schau zu stellen. Dies ist durchaus gut so.

Weniger gut, ja geradezu anrüchig und verwerflich ist die Heimatliebe, die sich auf die „verlorene Heimat“ bezieht. Über diese Heimat zu sprechen ist dagegen in Deutschland politisch nicht erwünscht, ist ideologisch verboten. Heimatliebe gar in Verbindung mit Heimweh und Sehnsucht, das ist verwerflich, das riecht nach Revanchismus, das ist „ewiggestrig“ und vor allem friedens- und versöhnungsfeindlich. Es gibt offensichtlich zwei Arten von Heimatliebe, eine gute und eine böse.

Mit dieser doppelbödigen wie doppelzüngigen Moral haben wir Flüchtlinge, alle gewaltsam aus der Heimat Vertriebenen sehr zu kämpfen. Manch einer von uns ist daran seelisch zugrunde gegangen; er vertraute auf politische Verheißungen und ist verzweifelt. Heimat ist ein menschlicher Schöpfungsprozeß, sie ist geerbte und weiter zu entwickelnde, zu gestaltende und vererbende Heimat. Heimat hat einen Anfang.

Nach den christlich-abendländischen Wertvorstellungen hat Gott die Menschen in die Heimat gestellt, damit sie diesen „Garten Eden“ bebauen, hegen und pflegen. Dies trifft insbesondere auf unsere Heimat, unsere „Mutter Ostpreußen“ zu. Sie war ein heidnisches Land, besiedelt von den Prussen, die der baltischen Völkerfamilie angehörten. Mit der Christianisierung und der deutschen Besiedlung entstand durch Symbiose der Stamm der Preußen. Die Prussen wurden weder ausgerottet noch vertrieben, nein im Gegenteil, Ureinwohner und Neusiedler kultivierten gemeinsam das Land und schufen blühende Klöster, Dörfer und Städte. Allen voran die Landeshauptstadt Königsberg, die im Jahre 1255 gegründet wurde, im August 1944 durch amerikanische und britische Bomber schwer zerstört wurde, am 9. April 1945 unter General Lasch kapitulierte, im Jahre 1946 in „Kaliningrad“ umbenannt und 1948 von den noch verbliebenen Deutschen „befreit“ wurde. Im Jahre 2005 gedachte diese ihres Antlitzes entstellte und geschundene Stadt ihres 750jährigen Bestehens. Dies war wahrlich kein Grund für ein „Stadtjubiläum“, eher Anlaß zu stiller Trauer, auch wenn der Königsberger Dom äußerlich wieder alte Konturen angenommen hat.

Mit der militärischen Kapitulation Königsbergs ist auch Ostpreußen als deutsche Provinz untergegangen, wenngleich „Ostpreußen“ als Heimat in unseren Seelen fortlebt. Ostpreußen ist „Auftrag und Erbe“ zugleich. Ostpreußen ist im übertragenen Sinne ein Kant’scher Maßstab für den Frieden in der Welt, die Friedfertigkeit der Völker, die unsere Heimat sich als „Beutegut“ untereinander aufgeteilt haben. Der große Königsberger Philosoph Immanuel Kant hat schon 1795 in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ die typisch ostpreußische Mentalität charakterisiert, ihre Friedfertigkeit und damit ihren Willen zum Frieden.

Schon der römische Schriftsteller Tacitus hatte die germanischen Ästier als fleißigen und friedfertigen Stamm beschrieben. Auch die Prussen galten als ausgesprochen friedfertig. In der Geschichte ist kein Krieg bekannt, den die Prussen angezettelt hätten. Sie waren mit ihrer schönen, von der Eiszeit geformten Heimat, dem hügeligen „Land der dunklen Wälder und kristallnen Seen“ zufrieden. Sie waren jedoch wehrfähig und wehrwillig, und das haben zuerst der Herzog Konrad von Masowien wie die Kreuzzugsheere unter Oberkommando des Deutschen Ordens bei der gewaltsamen Christianisierung zu spüren bekommen. Der einmal bestehende Ordensstaat hat sich ganz der Befriedung wie der Kultivierung seines Staates gewidmet und keinerlei Expansionsgelüste gehabt.

Eroberungsgelüste und wenig friedfertige Absichten dagegen hatten seine Nachbarn, Polen und Litauen. Gemeinsam in Personalunion griffen sie den Ordensstaat an, um ihn als Beute an sich zu reißen. Im Jahre 1410 kam es zur „Schlacht von Tannenberg“, aus der der Ordensstaat angeschlagen, aber nicht geschlagen herausging. Eine weitere „Lebensverlängerung“ ertrotzte er im Jahr 1466, bevor er dann 1525 unter seinem letzten Hochmeister in ein weltliches Herzogtum umgewandelt wurde. Bereits im Jahre 1544 wurde die Königsberger Universität, die so berühmte „Albertina“ gegründet.

Ihr berühmtester „Sohn“ war Kant, der lehrte, daß Friede immer das Werk der Gerechtigkeit ist. Ohne Gerechtigkeit gibt es keinen wirklichen Frieden. Die Gerechtigkeit wiederum bedarf des Fundamentes der Wahrheit. Zugleich lehrt die Kirche, daß es ohne die Wahrheit keine wahre Freiheit gibt. „Wahrheit und Freiheit verbinden sich entweder miteinander oder sie gehen gemeinsam elend zugrunde“, hat Papst Johannes Paul II. geschrieben. In einer Gesellschaft, in der man die Wahrheit nicht verkündet, gar unterdrückt und nicht danach strebt, sie zu erlangen, wird auch jede Form echter Freiheitsausübung beseitigt und der Weg zu einem Libertinismus und Individualismus eröffnet, der zuerst dem Wohl der Person und schließlich der ganzen Gesellschaft schadet.

Wenn, wie in der Wissenschaft, „Lug und Trug“ zum „integralen Bestandteil des Forschens“ werden und in der Politik die Unwahrhaftigkeit und damit Unstetigkeit und Unzuverlässigkeit zur legitimen Handlungsmaxime werden, dann sieht es sehr schlecht um die Zukunft eines Staatswesens aus. Der einzelne wird dann zum rechtlosen Spielball und Opfer mächtiger Interessengruppen wie den Parteien, bis schließlich der Staat selbst zum Erfüllungsgehilfen partikularer Interessen wird, zum Selbstbedienungsladen. Die Unwahrhaftigkeit der Politik haben besonders die Heimatvertriebenen zu spüren gekommen. Was wurde ihnen nicht alles versprochen! Doch politische wie wissenschaftliche Redlichkeit kennen genauso wenige Denkverbote wie Frageverbote. Beide sind der Wahrhaftigkeit verpflichtet und haben der Wahrheit zu dienen. Ein universales Prinzip der Fairness lautet, stets immer auch die andere Meinung zu hören und zu achten: Audiatur et altera pars! Schon 1779 stellte Friedrich II. (der Große) fest: „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher als eine Diebesbande.“

In der Satzung der Landsmannschaft Ostpreußen steht: „Sie erstrebt das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk unantastbares Recht in dem Bewußtsein, daß ein menschenwürdiges und friedliches Zusammenleben der Völker nur auf dem Boden des Rechts, nicht der Gewalt möglich ist.“ Wir Ostpreußen haben damit keine unsittlichen Forderungen, nein wir bewegen uns auf dem Boden des Völkerrechts und der ist durch die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 vorgegeben. Teilen Ostpreußens wurde sogar schon das Selbstbestimmungsrecht gewährt und sie haben es wahrgenommen. Am 11. Juli 1920 war die Bevölkerung des südlichen Teils Ostpreußens aufgrund des Versailler Vertrags aufgerufen, in freier Abstimmung und unter internationaler Kontrolle darüber zu entscheiden, ob ihre Heimat künftig zu Polen oder Deutschland gehören solle: Nur 2,14 Prozent stimmten für Polen, dagegen die überwältigende Mehrheit von 97,86 Prozent für Deutschland!

Dieses klare Bekenntnis zur Heimat wurde von den Siegermächten anstandslos akzeptiert und strafte die polnische Propaganda Lügen. Durch diese klare demokratische Willensbekundung der angestammten, einheimischen Bevölkerung war selbst der Grundgesetzgeber überzeugt, daß diese Gebiete völkerrechtlich definitiv unabtretbar geworden seien und selbst in einem „Friedensvertrag“ nicht mehr an ausländische Staaten abgetreten werden dürfen. Auf das Görlitzer Abkommen vom 5. Juli 1950 reagierte die Bundesrepublik in zwei Protestnoten vom 9. Juni und 9. Juli 1950 auch entsprechend scharf: „Das Gebiet östlich von Oder und Neiße ist ein Teil Deutschlands, der Republik Polen lediglich zum Zweck einer vorläufigen Verwaltung übergeben worden.“ ... „Die Bundesregierung als Sprecherin des gesamten deutschen Volkes wird sich niemals mit der, allen Grundsätzen des Rechts und der Menschlichkeit widersprechenden Wegnahme dieser rein deutschen Gebiete abfinden.“

Vor dem Deutschen Bundestag erklärte Konrad Adenauer am 31. Januar 1957: „Die Bundesregierung hält daran fest, daß für den völkerrechtlichen Gebietsstand Deutschlands die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 maßgeblich sind und daß das deutsche Volk die Oder-Neiße-Linie nicht als gegenwärtige oder künftige Grenze Deutschlands akzeptieren kann.“ Seit dieser Zeit haben sich weder das Völkerrecht noch die Menschenrechte geändert, doch der Respekt der Politik vor dem Recht hat sich geändert, und zwar erheblich. Das Recht wurde mehr und mehr der Macht untergeordnet, wurde zum Opfer und Spielball politisch-demokratischer Mehrheitswillkür. Hatten wir Heimatvertriebene Jahrzehnte die Hoffnung, daß sich doch eines Tages das Recht durchsetzen könnte, so ist das Gefühl rechtlos zu sein inzwischen zur Gewißheit geworden.

Das Recht schützt nicht mehr vor Willkür. Und das ist eigentlich der Tod des Rechts! Derweil produziert die Politik Sprechblasen und verteilt Placebos an die Heimatvertriebenen. Die inflationäre Zunahme an Entschließungen tragen mehr zur Aushöhlung denn Stärkung der Menschenrechte bei. In Entschließungen vom 23. Juni 1994, vom 6. September 1994, vom 14. November 1996, vom 28. Februar 1997 wie 29. Mai 1998 wurde jeweils die Vertreibung geächtet und das Rückkehrrecht in die Heimat gefordert. Am 17. Dezember 1998 hat das Europäische Parlament beschlossen, daß kein Staat der Europäischen Union beitreten darf, der nicht die grundlegenden Menschenrechte achtet. Am 15. April 1999 hat das Europäische Parlament die Aufhebung der Benesch-Dekrete in Tschechien gefordert. Am 17. Dezember 1999 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht von Flüchtlingen und Vertriebenen „auf freiwillige, sichere und ehrenvolle Rückkehr in ihre Heimat“ verkündet.

All diese politischen Deklarationen sind für uns deutsche Heimatvertriebene nichts als Schall und Rauch. Die Annexion der Ostprovinzen des Deutschen Reiches war von Beginn an und bleibt immerfort ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Annexionsverbot, gegen das Selbstbestimmungsrecht, gegen das Vertreibungsverbot. Sie ist auch ein Verstoß gegen die eigenen Ziele der Siegermächte, wie sie in der Atlantic-Charta vom 14. August 1941 vertraglich bindend niedergelegt wurden. Schließlich steht das Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 in eklatantem Widerspruch zur kurz vorher, am 26. Juni 1945, verabschiedeten Charta der Vereinten Nationen, und zwar speziell gegen die Artikel 1 und 55. Deutlicher läßt sich die Rechtlosigkeit nicht nur der Heimatvertriebenen, sondern aller Deutschen nicht aufzeigen.

Rechtlich ist Deutschland in einen Zustand vor dem 30jährigen Krieg von 1618 bis 1648 zurückgefallen. Nach diesem verheerenden Krieg wurden völkerrechtliche Garantien zum Schutz der Zivilbevölkerung international verbindlich formuliert. Diese haben Eingang in die Haager Landkriegsordnung von 1907 gefunden. In der Präambel heißt es: „Die Bevölkerung und die Kriegführenden bleiben unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts, wie sie sich aus den unter gesitteten Völkern feststehenden Gebräuchen, aus den Gesetzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben.“ Offensichtlich gibt es weder „gesittete Völker“ mehr noch ein „öffentliches Gewissen“, das bei Untaten und Unrechtshandlungen Gewissensbisse bekäme.

In Artikel 46 der Landkriegsordnung steht: „Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiöse Überzeugung und gottesdienstlichen Handlungen sind zu achten.“

Artikel 55 bestimmt: „Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staat gehören und sich im besetzten Gebiet befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.“

Hätten sich schon nach dem Ersten Weltkrieg die Siegermächte an das Völkerrecht wie die menschenrechtlichen Normen gehalten und wie „gesittete Völker“ verhalten, der Welt wäre viel Unheil erspart geblieben.
 

Quelle:
Text Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 01/08 v. 05.01.2008

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weitere Informationen:
Haager Landkriegsordnung von 1907
www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm;
Die Volksabstimmung am 11. Juli 1920
www.familienforschung-sczuka.de/Ostpreussen/Masuren/Abstimmung-1920.htm


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