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Gastkommentar
Keine Geschichte ohne Vorgeschichte
Von Frans du Buy

In der Tageszeitung „Die Welt“ ist ein Beitrag von Ralph Giordano veröffentlicht worden, der sich negativ über die Charta der deutschen Heimatvertriebenen äußert. Der Beitrag schließt mit der verklausuliert geäußerten Forderung, dass der Bund der Vertriebenen (BdV) sich von dieser Charta distanziert, weil sie nach Meinung Giordanos „ein Hemmnis auf dem Weg zur Versöhnung“ sei. Dieser Beitrag kann nicht unwidersprochen hingenommen werden, denn er enthält mehrere Behauptungen, die keineswegs den geschichtlichen Tatsachen entsprechen.

Giordano bezeichnet die Charta als ein „klassisches Zeugnis deutscher Verdrängungskünste, ein Paradebeispiel geschichtlicher Selbstentsorgung“ und begründet dies mit den Worten, dass sich in dem Text der Charta „kein Wort findet vom dem, was der Vertreibung vorangegangen war, als habe sie in einem historischen Vakuum stattgefunden“. Bequemlichkeitshalber übergeht Giordano seinerseits die Tatsache, dass es vor der Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat nach 1945 von den unmittelbaren Vertreiberstaaten Sowjetunion, Polen, Tschechoslowakei, Jugoslawien – um nur die wichtigsten von ihnen zu nennen – bereits in den Jahren zwischen den beiden Weltkriegen eine Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat gegeben hat. Giordano erwähnt nur, dass vor dem Zweiten Weltkrieg in der Zeit, in der das NS-Regime im Deutschen Reich die Macht innehatte, deutsche Juden, Sinti und Roma vertrieben worden sind. Über das Vorgehen der Regierungen in Warschau und Prag gegen die Minderheiten, die damals in den Grenzen Polens und der Tschechoslowakei lebten, über die Grausamkeiten, denen diese Minderheiten zu der Zeit ausgesetzt waren, verliert Giordano kein Wort. Die Regierungen in Warschau und in Prag wüteten gegen diese Minderheiten, lange bevor es das NS-Regime gab. Es gibt viel polnisches und tschechisches Schrifttum aus den Jahren 1918/19 bis 1939, das von Hass auf alles Deutsche triefte und dem auch die Kriegslüsternheit, besonders des damaligen polnischen Regimes und Militärs, zu entnehmen ist.

Dass in der Charta nicht auch auf das politische Vorgehen der polnischen und tschechischen Regierung gegen die Minderheiten in ihren damaligen Machtbereichen hingewiesen worden war, beanstandet Giordano nicht. Diese unwiderlegbaren und daher für ihn unbequemen geschichtlichen Tatsachen passen wohl nicht in das einseitige Geschichtsbild, das er uns ständig zu vermitteln beabsichtigt. Dass in der Charta die verfehlte Politik der damaligen polnischen und tschechischen Regierungen nicht erwähnt worden ist, braucht nicht unbedingt als „klassisches Zeugnis deutscher Verdrängungskünste und Paradebeispiel geschichtlicher Selbstentsorgung“ interpretiert zu werden. Es könnte doch auch sein, dass die Verfasser der Charta die Verbrechen der Gegenseite absichtlich nicht erwähnt haben, um jeden Ansatz von einer Aufrechnung der von beiden Seiten begangenen Untaten von vornherein zu vermeiden. Dies wäre doch auch eine mögliche Interpretation – oder etwa nicht?

Kein urteilsfähiger und vorurteilsfreier Mensch wird bestreiten, dass in der Zeit des NS-Regimes im Reich und auch in den besetzten Staaten Schreckliches passiert ist, das ohne Weiteres als Verbrechen bezeichnet werden muss. Es lässt sich nicht leugnen, dass viel Schreckliches, das damals „im deutschen Namen“ verübt worden ist, auf blindwütigen Hass zurückzuführen war. Ist Hass aber eine typisch deutsche Eigenschaft? Hatten Franklin D. Roosevelt und die Männer um ihn, Winston Churchill und die Seinen sowie Stalin mit seiner Clique, um nur diese wenigen zu nennen, nicht ebenfalls Kriegsverbrechen begangen? Und werden nicht von Machtpotentaten – demokratisch legitimiert oder mit Gewalt an der Macht klebend – auch in unserer Zeit Kriegsverbrechen begangen und Verletzung von Menschenrechten praktiziert?

Die Untaten, die in der NS-Zeit von deutscher Seite begangen worden sind, sind nicht vom deutschen Volk, das ja kaum oder gar nichts von diesen Verbrechen wusste, begangen worden. Auf der gegnerischen Seite war das etwas anders. Die sowjetische Soldateska, Polen, Tschechen, die Völker im damaligen Jugoslawien wurden von behördlicher Seite zum kriminellen Verhalten allem Deutschen gegenüber regelrecht angestachelt. Die „Bierut- und Benesch-Dekrete“ haben trotz aller Menschenrechtsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft bis zum heutigen Tage ihre Geltung behalten. Auch in anderen Staaten gab es vor und während des Zweiten Weltkrieges, darüber hinaus auch nach 1945, Politiker in führender Position bis hin zum Staats- bzw. Ministerpräsidenten, die mittelbar oder gar unmittelbar verantwortlich waren für die Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder Kriegsverbrechen, ohne dass dies ein Hindernis war für die Ausübung politischer Tätigkeit. Darüber wurde und wird von Giordano mit Stillschweigen hinweggegangen.

Er hat recht, wo er behauptet: „Keine Geschichte der Vertreibung ohne ihre Vorgeschichte und keine Vorgeschichte der Vertreibung ohne ihre Geschichte.“ Ihm ist aber der Vorwurf zu machen, dass er seine Auffassung von der Vorgeschichte in diesem Falle beschränkt auf die Zeit 1933 bis 1945. Die Vorgeschichte der Vertreibung der Deutschen beginnt viel früher. Vertreibungsabsichten führender Männer der „slawischen Völker“ lassen sich bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisen. Giordano übergeht auch das Unrecht, das der deutschen Nation in ihrer Gesamtheit in den Jahren 1918/19 bis 1939 von Seiten der Siegermächte und den von diesen Mächten abhängigen Nutznießerstaaten zugefügt worden war. Das alles hätte er wissen können und wissen müssen.

Giordano scheint über ein ausgezeichnetes selektives Urteilsvermögen zu verfügen, denn wie könnte er sich sonst so abschätzig über die Charta der deutschen Heimatvertriebenen äußern? Diese ist wirklich als ein „document humain“ zu betrachten, für das den damaligen Verfassern auch heute noch zu danken ist. Es ist schon etwas Besonderes, dass die deutschen Heimatvertriebenen im Jahre 1950 in einer Welt voller Hass auf alles Deutsche um Vergebung für die im deutschen Namen begangenen Verbrechen baten und erklärten, auf Hass und Rache für das ihnen zugefügte Unrecht zu verzichten, und zugleich ihre Hand ausstreckten zum gemeinsamen Wiederaufbau Europas.

Der Text der Charta braucht auch mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht, wie Giordano meint, neu überdacht und aus der Ecke blinder Verdrängung in eine aufgewecktere Gegenwart transponiert zu werden. Die Charta ist nach wie vor als ein hervorzuhebendes Dokument zu betrachten, das damals dazu berechtigte, die Hoffnung zu hegen, dass die Völker in Europa ihre Lehre aus der Tragik der großen Kriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gezogen haben und dementsprechend aufeinander zugehen würden. Dass diese Hoffnung sich als eine Illusion erwies, beweist unter anderem die Tatsache, dass sich sowohl die polnische als auch die tschechische Regierung bis zum heutigen Tage weigern, den deutschen Heimatvertriebenen Wiedergutmachung zu gewähren. Die Anliegen und Forderungen der deutschen Heimatvertriebenen sind berechtigt und legitim!

Dr. Frans du Buy ist niederländischer Völkerrechtler. Er lehrte an der juristischen Fakultät der Reichsuniversität Utrecht und ist Träger des Kulturpreises für Wissenschaft der Landsmannschaft Ostpreußen. Seine Ehefrau stammt aus Königsberg.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 33/11, 20.08.2011

 

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weitere Informationen:
05.08.2011: Die Vertreibung ist vom Holocaust nicht zu trennen
Die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" ist ein Zeugnis deutscher Verdrängungskünste. Der Bund der Vertriebenen muss sich von ihr distanzieren.
www.welt.de/debatte/kommentare/article13523435/Die-Vertreibung-ist-vom-Holocaust-nicht...




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