Vertriebene prüfen Klage gegen SWR-Staatsvertrag

Die Heimatvertriebenen wollen sich gegen den neuen Staatsvertrag des SWR wehren. Sie kritisieren, dass sie sich künftig ihren Sitz im Rundfunkrat mit neuen Minderheiten teilen müssen.

Der Bund der Vertriebenen (BdV) will die Verfassungsmäßigkeit des neuen SWR-Staatsvertrages prüfen lassen. Die Kritik des BdV-Landesverbandes in Stuttgart richtet sich vor allem gegen die neue Zusammensetzung des Rundfunkrats. "Bestimmte neue Minderheitengruppen werden auf Kosten der seither vertretenen deutschen Heimatvertriebenen aufgenommen, ohne dass dafür überzeugende und zwingende Gründe ersichtlich sind", teilte der Verband mit. Der Rundfunkrat ist das Kontrollgremium der Zwei-Länder-Anstalt, das die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen abbilden soll.

Der Staatsvertrags war vergangenen Mittwoch unterschrieben worden. Vom Jahreswechsel an sollen erstmals Muslime sowie Sinti und Roma dem 74-köpfigen Kontrollgremium angehören. Die Vertriebenen sehen sich quasi von der Arbeit im Rundfunkrat ausgeschlossen, weil sie sich künftig einen Sitz mit der Europa-Union teilen müssen. Ihrer Ansicht nach ist der Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.

Quellen:
Foto: Archivmaterial;
Text: Badische Zeitung, Medien, 09.07.2013,
www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/swr-staatsvertrag-vertriebene...


BdV sieht sich diskriminiert

Stuttgart – Der Bund der Vertriebenen (BdV) sieht mit dem neuen SWR-Rundfunkstaatsvertrag vom 3. Juli den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 im Grundgesetz verletzt. „Bestimmte neue Minderheitengruppen werden auf Kosten der seither vertretenen deutschen Heimatvertriebenen aufgenommen, ohne dass dafür überzeugende und zwingende Gründe ersichtlich sind“, kritisiert der BdV. Ab 2014 sollen erstmals Muslime sowie Sinti und Roma dem 74-köpfigen Kontrollgremium angehören und der BdV soll sich künftig seinen Sitz mit der Europa-Union teilen. Hierzu der BdV: „Die formale Gewährung eines Sitzes, den der BdV mit der Europa-Union teilen muss, kommt in der Praxis dem Ausschluss der deutschen Heimatvertriebenen von der Arbeit im Rundfunkrat des SWR gleich, zumal die Aufgaben und Wirkungsbereiche beider Verbände zu verschieden sind, um eine sinnvolle praktische Medienarbeit zu ermöglichen.“ Auch spricht der BdV von einer Ausgrenzung von fast einem Drittel der Bevölkerung Baden-Württembergs, die einen Vertreibungshintergrund habe. Bel

Quellen:
Foto: Archivmaterial;
Text: Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 28/13, 13.7.2013