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 Vertriebene prüfen Klage gegen 
SWR-Staatsvertrag 
Die Heimatvertriebenen wollen sich gegen den 
neuen Staatsvertrag des SWR wehren. Sie kritisieren, dass sie sich künftig ihren 
Sitz im Rundfunkrat mit neuen Minderheiten teilen müssen. 
Der Bund der Vertriebenen (BdV) will die 
Verfassungsmäßigkeit des neuen SWR-Staatsvertrages prüfen lassen. Die Kritik des 
BdV-Landesverbandes in Stuttgart richtet sich vor allem gegen die neue 
Zusammensetzung des Rundfunkrats. "Bestimmte neue Minderheitengruppen werden auf 
Kosten der seither vertretenen deutschen Heimatvertriebenen aufgenommen, ohne 
dass dafür überzeugende und zwingende Gründe ersichtlich sind", teilte der 
Verband mit. Der Rundfunkrat ist das Kontrollgremium der Zwei-Länder-Anstalt, 
das die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen abbilden soll. 
 
Der Staatsvertrags war vergangenen Mittwoch unterschrieben worden. Vom 
Jahreswechsel an sollen erstmals Muslime sowie Sinti und Roma dem 74-köpfigen 
Kontrollgremium angehören. Die Vertriebenen sehen sich quasi von der Arbeit im 
Rundfunkrat ausgeschlossen, weil sie sich künftig einen Sitz mit der 
Europa-Union teilen müssen. Ihrer Ansicht nach ist der Gleichheitsgrundsatz von 
Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt. 
 
BdV sieht sich diskriminiert 
Stuttgart – Der Bund der Vertriebenen (BdV) sieht 
mit dem neuen SWR-Rundfunkstaatsvertrag vom 3. Juli den Gleichheitsgrundsatz des 
Artikels 3 im Grundgesetz verletzt. „Bestimmte neue Minderheitengruppen werden 
auf Kosten der seither vertretenen deutschen Heimatvertriebenen aufgenommen, 
ohne dass dafür überzeugende und zwingende Gründe ersichtlich sind“, kritisiert 
der BdV. Ab 2014 sollen erstmals Muslime sowie Sinti und Roma dem 74-köpfigen 
Kontrollgremium angehören und der BdV soll sich künftig seinen Sitz mit der 
Europa-Union teilen. Hierzu der BdV: „Die formale Gewährung eines Sitzes, den 
der BdV mit der Europa-Union teilen muss, kommt in der Praxis dem Ausschluss der 
deutschen Heimatvertriebenen von der Arbeit im Rundfunkrat des SWR gleich, zumal 
die Aufgaben und Wirkungsbereiche beider Verbände zu verschieden sind, um eine 
sinnvolle praktische Medienarbeit zu ermöglichen.“ Auch spricht der BdV von 
einer Ausgrenzung von fast einem Drittel der Bevölkerung Baden-Württembergs, die 
einen Vertreibungshintergrund habe. Bel 
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