Auf der Versailler Konferenz
hoffte Polen, ebenso wie Westpreußen und Posen auch Oberschlesien ohne vorherige
Volksabstimmung zugesprochen zu bekommen. Mit Hilfe der angelsächsischen Siegermächte
Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten gelang es Deutschland jedoch, ein
Plebiszit zu erwirken. Vor der Abstimmung wurde jedoch das Hultschiner Ländchen der Tschechoslowakei zugesprochen.
Auch die Kreise Neisse (Stadt und Land), Grottkau, Falkenberg und der westliche
Teil des Kreises Neustadt/OS gehörten nicht zum Abstimmungsgebiet. Ihr deutscher
Charakter stand für die Alliierten außer Frage. Deutschlands Gegner mögen sich hiervon
eine Verbesserung der Siegchancen für Polen erhofft haben, doch nichtsdestotrotz
votierte von den 97,9 Prozent der Stimmberechtigten, die am 20. März 1921 ihr Votum
abgaben, nur eine Minderheit von 40,4 Prozent für einen Anschluß an den neuen mittelosteuropäischen
Staat. Dem stand eine satte absolute Mehrheit von 59,6 Prozent gegenüber, die für
den Verbleib beim Reich stimmte.
Deutschland interpretierte diesen Wahlausgang in der Weise, daß
das Abstimmungsgebiet nun in seiner Gesamtheit beim Reiche verbleibe. Das versuchten
Polen um den polnischen Plebiszitkommissar Wojciech/Albert Korfanty mit Gewalt zu
verhindern. Mit der Begründung, daß der Osten Oberschlesiens mehrheitlich propolnisch
gestimmt habe, besetzten sie in einem von Warschau und der französischen Besatzungsmacht
unterstützten sogenannten Aufstand den rechtsodrigen Teil der Provinz - mit Ausnahme
der meisten großen Städte. Diesem Fait accompli setzte der oberschlesische Selbstschutz
mit Unterstützung von Freikorps erfolgreich Widerstand entgegen. Obwohl nur halb
so stark wie die polnischen Verteidiger, gelang es ihnen am 21. Mai 1921, mit dem
Annaberg den sogenannten heiligen Berg Oberschlesiens zu erstürmen. Auf Druck der
Franzosen befahl jedoch die Reichsregierung den Siegern Rückzug und Auflösung.
Nachdem sich auch die polnischen „Aufständischen“ auf Druck von
außen aufgelöst hatten, lag die Entscheidungsgewalt nun direkt bei den das Gebiet
besetzt haltenden Alliierten. Die beiden Großmächte Frankreich und Großbritannien
waren sich jedoch über die Behandlung des Abstimmungsgebietes uneins. Während London
dem deutschen Reich Oberschlesien nicht zuletzt auch deshalb lassen wollte, um dessen
Leistungskraft für die Zahlung von Reparationen zu erhalten, präferierte das ebenso
propolnische wie antideutsche Paris eine Teilung der Provinz zwischen Deutschland
und Polen. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, legten die beiden Siegermächte
das Problem dem neu gegründeten Völkerbund vor.
Für die Ausarbeitung einer Empfehlung setzte der Völkerbundsrat
am 1. September 1921 eine Viererkommission ein. Sie bestand außer aus dem Chinesen
Wellington Koo, aus dem späteren Außenminister des wenigstens teilweise frankophonen
Belgien, Paul Hymans, sowie den Botschaftern Spaniens und Brasiliens in Paris, José
Maria Quinonès de Léon und Castao da Cunha. Angesichts dieser Zusammensetzung war
eher ein Verständnis für die Interessen Frankreichs denn für jene Großbritanniens
zu erwarten. Erschwerend kam für Deutschland hinzu, daß Großbritanniens außenpolitische
Situation sich 1921 verschlechterte. Griechenland, auf dessen Seite es sich im Kriege
mit der Türkei geschlagen hatte, geriet durch militärische Erfolge Kemal Atatürks
in Bedrängnis, und das Irland-Problem spitzte sich zu. In dieser Situation wollte
das Königreich die Entente mit der Französischen Republik nicht über Gebühr belasten
und war entsprechend konziliant in der Oberschlesienfrage.
Am 12. Oktober 1921 gab der Völkerbundsrat seine Empfehlung bekannt.
Diesen sogenannten Genfer Schiedsspruch verkündeten die Alliierten am 20. Oktober
1921 als ihre Entscheidung.
Gemäß dieser Entscheidung wurde das Abstimmungsgebiet geteilt;
Polen wurden die Kreise Pleß, Kattowitz und Königshütte, der größte Teil der Kreise
Tarnowitz, Beuthen und Rybnik sowie der Süden beziehungsweise Südosten der Kreise
Hindenburg, Lublinitz und Ratibor zugesprochen. Mit diesem 3.213 Quadratkilometer
großen, 893.000 Einwohner zählenden Teil erhielt Polen zwar „nur“ 33 Prozent des
Abstimmungsgebietes mit 42 Prozent der Bevölkerung, aber den überwiegenden Teil
der Bodenschätze und Industrie. So verlor das Reich 92,5 Prozent der Kohlevorkommen,
77 Prozent der jährlichen Kohleförderung, 53 der 67 Steinkohlegruben, 1.875 der
3.030 Koksöfen, 22 der 37 Hochöfen, jeweils neun der je zwölf Stahl- und Walzwerke,
zehn der 15 Zink- und Bleierzgruben, fünf der sieben Zinkblechwalzwerke sowie ausnahmslos
alle 24 Zink-, Silber- und Bleihütten.
Die Reichsregierung protestierte hiergegen bei den Alliierten,
doch diese qualifizierten den deutschen Protest als „nichtig“ ab. Der Reichskanzler
Joseph Wirth kommentierte diesen Vorgang vor dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen
Reichstages am 7. November 1921 wie folgt:
Unsere Rechtsverwahrung wird dadurch nicht beseitigt, daß sie
zurückgewiesen wird; sie bleibt vor der Geschichte aller Zeiten bestehen.