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Die Kräfte gebündelt
Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen gegründet

Wilhelm von Gottberg - Präsident der Generalversammlung Die europäischen Vertriebenen haben ihre Kräfte gebündelt und können jetzt mit einer Stimme in Europa sprechen. Anfang Dezember haben Delegierte von elf Vertriebenenorganisationen in Triest die Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) gegründet. Die Landsmannschaft Ostpreußen hatte die Gründung dieser Organisation ganz wesentlich mitvorangetrieben.

Auf der Gründungsversammlung in Triest wurde Wilhelm v. Gottberg, Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, einstimmig zum Präsidenten der EUFV-Generalversammlung gewählt. Sein Stellvertreter ist Ioannis Shekersavvas aus Zypern. Verwaltet wird die Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen von einem Generalrat, der in seinen Aufgaben einem Vorstand entspricht. Generalsekretär dieses Gremiums wurde Massimiliano Lacota (Unione degli Istriani), zum Vizegeneralsekretär wurde Peter Ludwig (Sudetendeutsche Landsmannschaft, Österreich) bestimmt. Ihren Sitz hat die EUFV in Triest (Palais Tonello, Via Silvio Pellico 2). Der Generalrat besteht aus zehn Mitgliedern, die die Gründungsvereinigungen vertreten.

Die Initiative zur Gründung der Europäischen Vereinigung war von der italienischen Union der vertriebenen und geflüchteten Istrier ausgegangen. Die Landsmannschaft Ostpreußen hatte Massimiliano Lacota und seinen Verband von Beginn an bei diesem Vorhaben unterstützt. Neben den Ostpreußen und den Istriern gehören die Landsmannschaft der Schlesier, der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs, die Sudetendeutsche Landsmannschaft – Bundesverband Österreich, die Gottscheer Landsmannschaft aus Österreich, der Zentralrat der Armenier in Deutschland, die Pro Karelia Ry aus Finnland, die Kyrenia Refugees Association aus Zypern, die Lobby for Cyprus sowie das Famagusta Refugees Movement (beide aus Großbritannien) zu den in Triest vertretenen Gründungsmitgliedern.

Die auf vorangegangen Sitzungen, unter anderem in Berlin, vorbereitete Satzung wurde einstimmig gebilligt und zusammen mit der Gründungsurkunde unterzeichnet. Die Union der Europäischen Flüchtlinge und Vertriebenen beruht auf dem Grundsatz der gleichen Autonomie und der Unabhängigkeit aller Mitgliedsorganisationen, die die Interessen der Flüchtlinge, der Vertrieben sowie der innerhalb nationaler Grenzen Zwangsumgesiedelten vertreten. Die EUFV ist auf strikte Überparteilichkeit und Überkonfessionalität verpflichtet. Die Organisation stützt sich auf die bereits gebilligte „Triester Erklärung“, die in sieben Punkten darlegt, daß „das noch andauernde menschenverachtende Vertreibungsunrecht aufgearbeitet und geheilt werden muß“, so charakterisierte Wilhelm v. Gottberg für die Landsmannschaft Ostpreußen die Leitgedanken der Erklärung. Nach der Triester Erklärung soll die EUFV unter anderem die Verbreitung historischer Fakten über Flucht, Vertreibung und Deportation vor allem an die Jugend garantieren und der Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen an den Betroffenen entgegentreten.

Zu den Kernaufträgen an die Union gehört auch, dafür zu sorgen, daß Vertriebene rechtliche Ansprüche erheben können, und zwar nach internationalem Rechtsstandard. Außerdem soll in Europa ein Gedenktag eingerichtet werden, der an die vielen Millionen Vertriebenen, Flüchtlinge und Deportierten erinnert, die in den letzten 100 Jahren ihrer angestammten Heimat beraubt worden sind.  (Vs)

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 50/07 v. 15.12.2007


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