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Serbien entschädigt auch vertriebene Donauschwaben
Allein in Oberösterreich mehr als 100.000 Betroffene

Von Manfred Maurer

Wappen der Donauschwaben - Für weitere Infos hier klicken!Serbien beginnt mit der Rückgabe von nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmtem Vermögen. Frühere Eigentümer beziehungsweise ihre Erben wurden am Montag aufgefordert, bis März 2014 ihre Anträge einzubringen. Dies betrifft auch in Österreich lebende Donauschwaben, die aus dem Gebiet des heutigen Serbien stammen. Denn das Restitutionsgesetz gilt auch für Vertriebene. „Allein in Oberösterreich gibt es mehr als 100.000 Donauschwaben (Vertriebene und Nachfahren), die vom serbischen Restitutionsgesetz betroffen sind“, so Anton Ellmer, Obmann der donauschwäbischen Landsmannschaft in OÖ.

Obwohl das Restitutionsvolumen serbischen Angaben zufolge zwei Milliarden Euro beträgt, erwartet Ellmer nicht, „dass finanziell für den Einzelnen viel rausschaut“. Denn wenn ein Grundstück oder Haus nicht zurückgegeben werden kann, weil die Immobilie nicht mehr existiert oder ein neuer Eigentümer drauf ist, kann mit Staatsschuldverschreibungen entschädigt werden. „Wer weiß, was Staatsanleihen wert sind, kann sich vorstellen, dass da nicht viel herauskommt“, so Ellmer zum VOLKSBLATT. Es geht aber nicht so sehr ums Materielle: „Für uns am wichtigsten ist die moralische Rehabilitierung und der Wegfall des Kollektivschuldprinzips.“

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Quelle:
Neues Volksblatt, Österreich, 07.02.2012,
http://www.volksblatt.at/index.php?id=89759&MP=61-9395

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weitere Informationen:
Serbien verabschiedet GESETZ über die Anmeldung von enteignetem Vermögen
http://ooe.donauschwaben.net/info.html;


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