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Küstrin
Grenzstreit: Konflikt um preußische Gedenktafel

Friedrich II.: Wem gehört die Gedenktafel aus Küstrin? Foto: WikimediaLETSCHIN. Um eine alte Gedenktafel aus Küstrin ist zwischen einem deutschen Wirt und Polen ein bizarrer Streit entbrannt. Die Gedenktafel war bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs an einem Küstriner Wohnhaus befestigt und erinnerte an den dortigen Aufenthalt des preußischen Kronprinzen und späteren Königs Friedrich II. in den Jahren von 1730 bis 1732.

1945 wurde das Wohnhaus völlig zerstört. Erst 1993 wurde die Tafel von einem Sammler aus dem Schutt geborgen und nach Deutschland gebracht.

Gedenktafel ist „preußisches Eigentum“

Der Wirt Wolfgang Bartsch restaurierte die Gedenktafel und stellte sie vor sechs Jahren in seinem Gasthaus „Zum alten Fritz“ im Oderbruch aus. Nun behauptet der Direktor eines im Aufbau befindlichen Museums in Küstrin, Richard Skalba: „Die Tafel gehört Polen.“ Sie sei illegal aus dem polnischen Staatsgebiet nach Deutschland gebracht worden.

Als Kompromiß schlägt Skalba vor, die Tafel zwar im deutschen Gasthaus hängen zu lassen, der Wirt aber anerkenne, daß sie polnischer Besitz sei. Wolfgang Bartsch jedoch lehnt das „Gestattungsangebot“ ab. „Das Fragment ist kein Privat-, sondern preußisches Eigentum“, sagte er gegenüber dem Berliner Kurier. Der Museumsdirektor geht nun davon aus, daß Polen in der Frage einen schärferen Ton anschlagen wird. (FA)


JF-Leser-Kommentare:

Matthias Baumann aus Dummerland
Samstag, 26-03-11 14:47

"Nehmen ist seliger denn Geben." sagt sich der polnische Nachbar. Der war schon zu Zeiten der Schaffung der so genannten "Oder-Neiße-Friedens-Grenze" nicht übertrieben zurückhaltend und hat sich mal eben etwas mehr deutsches Land angeeignet. Man erkennt es am Grenzverlauf kurz vor der Ostsee. Das wurde damals hingenommen und nun ist es so, wie es ist.

Es muss sich aber auch keiner wundern: jeder in Europa kann in Richtung Deutschland jederzeit auch die absurdesten Forderungen stellen. Die meisten werden im Rahmen des politisch gepflegten Schuld-Kultes erfüllt. Der Michel zahlt's ja.

Alfred Tetzlaff aus Berlin
Donnerstag, 24-03-11 15:56

Hut ab vor dem Gastwirt!

Statt den einfachen Weg zu gehen und die Tafel weiterhin als Leihgabe in seinem Gasthof hängen zu lassen, wobei sich letztendlich nichst für ihn ändert, geht er den steinigen Weg und handelt sich wahrscheinlich noch eine Menge Arbeit und Ärger ein.

Meinen größten Respekt vor dieser Zivilcourage. Eine Zivilcourage, die in dieser Republik wahrscheinlich nicht gewürdigt wird.

Antonius - aus Padua
Donnerstag, 24-03-11 13:51

Das ist eine interessante rechtliche Frage, welche man von verschiedenen Seiten betrachten kann:

1) Ich bin nicht sicher ob es einen preußischen Staat noch gibt? Nach dem Abtritt des Kaisers wohl kaum? Geht es um die Erben, d. h. die DDR? Sie existiert doch auch nur noch in den Herzen und Gehirnen einiger Bewohner Deutschlands. Sollte die Bundesregierung eingreifen um dieses Erbstück zu annektieren?

2) Nach dem polnischen Recht gehört Alles, was Deutsche Bürger in Polen gelassen haben - auch Trümmer - dem polnischen Staat, wie z. B. das Grundstück meiner Eltern, weil meinem Vater die polnische Staatsangehörigkeit verweigert wurde und er als Deutscher Kriegsentschädigung von seinem Gehalt zahlen musste.

3) Was verlangt das Recht anderer Staaten, oder das internationale Recht bei Ausgrabungen von Kulturgütern - Mumien, Schmuck, u. ä., Schliemann hatte ernste Schwierigkeiten in Troja mit der türkischen Regierung. War das Entfernen der Tafel ohne Genehmigung Raub von Kulturgütern?

PS

Schön, dass es vorläufig nur solch gravierende Probleme in der deutsch-polnischen Zugsamenarbeit gibt.

Erich P. Burkhardt aus Beeskow
Donnerstag, 24-03-11 13:34

Ärgerlich, aber Fakt ist, daß Gegenstände, die älter als das Jahr 1945 sind, bis heute nicht aus Polen ausgeführt werden dürfen, es sei denn, eine Genehmigung liegt vor. Kaufen darf man dagegen alles, nur nicht ausführen. Das gilt nicht nur für Dinge deutschen Ursprungs.

Waldemar Pabst aus Berlin:
Donnerstag, 24-03-11 10:25

Na klar, alles polnisches Eigentum, auch die Originalhandschrift des "Liedes der Deutschen" von Hoffmann von Fallersleben. Die Dreistigkeit der Polen kennt im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen.

Alfred T. aus Bochum:
Donnerstag, 24-03-11 10:12

Ein interessanter Fall, mit dem ich so schon früher gerechnet hatte.

Ich habe mich nämlich bereits hypothetisch gefragt, ob es wirklich gerecht wäre, einen Diebstahl oder eine Unterschlagung anzunehmen, falls z. B. ein Deutscher seinen alten Hausrat vor 1945 wieder an sich nimmt ohne zu fragen. Nach polnischer Auffassung wohl schon.

Aber bisher ist ja deutschen Behörden und Gerichten wohl die Peinlichkeit erspart geblieben, einem solchen polnischen Ansinnen Nachdruck verleihen zu müssen.

P.S. Die Polen sollen doch froh sein, dass sie die Tafel los sind. Sonst stellen dort ein paar objektiv denkende noch den "urpolnischen Siedlungsboden" in Frage ;).

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Quelle:
 JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co., Nachrichten, 24.03.2011,
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M522a4c75854.0.html

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