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Sudetendeutsche warnen vor Ratifizierung
der Grundrechte-Ausnahme

Die Ratifizierung des Protokolls Nr. 30 über die Anwendung der Grundrechtecharta würde die Vertreibungsopfer diskriminieren. Foto: Sudetendeutsche Stiftung / WikimediaDie Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich hat anlässlich ihrer gestrigen Hauptversammlung eine Entschließung angenommen, in der die gesetzgebenden Körperschaften in Österreich sowie die übrigen EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das von den Regierungschefs im Oktober 2009 beschlossene „Protokoll Nr. 30 über die Anwendung der Charta der Grundrechte auf die Tschechische Republik“ nicht zu ratifizieren.

Die Vertreter der Heimatvertriebenen weisen mit allem Nachdruck darauf hin, dass mit dieser Ausnahme nicht nur die rechtsstaatliche Ordnung der gesamten Union in ihren Grundfesten erschüttert werde, sondern es vielmehr zu einer unzulässigen Diskriminierung der Opfer der 1945 und 1946 stattgefundenen Vertreibungen durch den Fortbestand der Benesch-Dekrete komme. Außerdem werde gegen Artikel 16, 17 und 20 des UNO-Paktes verstoßen, indem die Opfer nicht als Vertriebene und als Rechtspersonen anerkannt werden und die Leugnung der „schwersten Vertreibungs-Verbrechen der Menschheit“ als Aufstachelung zu Hass, Erniedrigung und Diskriminierung zu werten seien.

Unrechtsnormen gelten auch ohne Existenzberechtigung weiter

Obwohl das Europäische Parlament bereits 2002 in einer Entschließung erklärt hat, dass das „Straffreiheitsgesetz“ von 1946, welches Kapitalverbrechen wie Raub und Mord an den Sudetendeutschen für rechtmäßig erklärt, vom „Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat“, wurde die Tschechische Republik in die EU aufgenommen, weil man angenommen hat, dass die Geltung der Grundrechtscharta zu einer offiziellen Ungültigkeitserklärung der „aus der Vergangenheit bestehenden Unrechtstatbestände“ führen würde, so die Bundesversammlung wörtlich in ihrer Entschließung.

In Anbetracht der universellen Geltung des Völkerrechts und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die erfolgten Vertreibungen kein abgeschlossener Vorgang seien, sowie Völker- und Menschenrecht genauso wie die Moral unteilbar seien, könne das hinsichtlich der Tschechischen Republik bestehende Unrechtssystem nicht als Ausnahme in die gesamteuropäische Rechtsordnung eingeschleppt werden, da sich daraus ein Präjudiz mit gefährlichen Auswirkungen für das Völkerrecht in der Zukunft entwickeln würde, kommt man darin zum Schluss.

Regierung offenbarte Rückgratlosigkeit

Obwohl Tschechien die politische Zusage für die Ausnahmeregelung hat, kann das Inkrafttreten noch verhindert werden. Das Protokoll soll erst gemeinsam mit dem nächsten Beitrittsvertrag eines Landes ratifiziert werden. Das wäre voraussichtlich Kroatien, das 2013 der Union beitreten soll. Doch ob sich die heimischen Volksvertreter von der Entschließung beeindrucken lassen werden, ist fraglich. So hatten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) beim EU-Gipfel am 3. November 2009 in Brüssel Rückgratlosigkeit erster Klasse bewiesen, als sie der Ausnahmeklausel zur EU-Menschenrechtscharta zustimmten. Im Parlament bezeichneten die Vertreter der Regierungsparteien die Benes-Dekrete zwar als „Unrechtsdekrete“, beteuerten aber gleichzeitig, dass diese doch gar nichts mit dem Lissabon-Vertrag zu tun hätten. Es droht nach dem tschechischen EU-Beitritt samt Benes-Dekreten und der Lissabon-Vertragsratifizierung der nächste Umfaller in Sachen Menschenrechte.

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Quelle:
Unzensuriert - Verein zur Förderung der Medienvielfalt, Wien, 10.04.2011,
www.unzensuriert.at/content/004047-Sudetendeutsche-warnen-vor-Ratifizierung-der...

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